AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
  
Von Kratzerhof, Erlebnisbauernhof – Erlebnisse & Produkte, 
Inhaber Josef Hanrieder, Kratzerimbach 4, 85406 Zolling (nachfolgend als „EBH “ genannt) für Dienstleistungen und Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft. 

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die der EBH – Erlebnisse & Produkte (Land- und Forstwirtschaft), Inhaber Josef Hanrieder, Kratzerimbach 4, 85406 Zolling gegenüber dem Teilnehmer, Kunden, oder Gast (im folgenden „Kunden“) erbringt. 

§ 2 Dienstleistungen und Produkte
1. Der EBH bietet verschiedene Erlebnisse mit und ohne Tiere an, wie z.B. Kindergeburtstage, Ferienprogramme, spezielle Hoferlebnisse, Wanderungen etc. 
2. Darüber hinaus ist ein Erwerb von Gutscheinen für verschiedene Erlebnisse möglich. 
4. Zusätzlich werden verschiedene Produkte bzw. Waren zum Erwerb angeboten. 
5. Die aktuellen Produkt- und Erlebnisbeschreibungen sind auf der Webseite (http://www.kratzerhof.de) zu finden. Der EBH behält sich das Recht vor, diese Beschreibungen jederzeit anzupassen und bemüht sich diese Änderungen schnellstmöglich in allen Vertriebsmitteln zu übernehmen. Die auf der Webseite und anderen Medien angegebenen Bilder sind unverbindlich und beispielhaft. Sie dienen nur der Beschreibung.
§ 3 Vertragsabschluss, Vertragstextspeicherung
1. Die Darstellung der Produkte und Erlebnisse auf der Internetseite oder in den sozialen Medien stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Online-Darstellung dar. Der Kunde kann unsere Produkte und Erlebnisse zunächst unverbindlich anfragen und dem EBH seine Wünsche vor seiner verbindlichen Bestellung, bzw. Anmeldung jederzeit äußern bzw. korrigieren, indem er uns diese telefonisch, per E-Mail oder per WhatsApp-Nachricht mitteilt. 
2. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag (Anmeldung oder Bestellung) des Kunden und durch die Annahme des EBHs zustande. Wenn der der EBH den Antrag annimmt, bestätigt er dies immer schriftlich per E-Mail. Der EBH speichert die Anmeldung bzw. Bestellung.    
§ 4 Erlebnisveranstaltungen auf dem Bauernhof
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen hängt von deren Verfügbarkeit (freie Plätze) ab. Termine für Erlebnisveranstaltungen müssen telefonisch, oder per E-Mail angefragt werden. Durch die Übersendung des Anmelde- und Vertragsbogens an den EBH wird die Buchung vom Kunden bestätigt.
2. Um dem EBH eine sorgfältige Vorbereitung zu ermöglichen, hat der Kunde dem EBH eine gegenüber der Anmeldung veränderte Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Kunde dabei eine höhere, als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, kann die Veranstaltung nur nach vorheriger Zustimmung durch den EBH stattfinden. Stimmt der EBH zu, richtet sich die Abrechnung nach der erhöhten Teilnehmerzahl (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen und Kosten). Ein Anspruch des Kunden auf Zustimmung besteht nicht. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich. 
3. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginn, verursacht durch den Kunden, so ist der EBH berechtigt, dem Kunden sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. 
4. Reservierte Termine stehen dem Kunden nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der EBHs und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. 
5. Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Veranstaltung dienen lediglich als Anhaltspunkt für den Zeitraum, der im Zusammenhang mit der Veranstaltung verbracht wird. Diese Zeitangaben sind unverbindlich und können variieren. Bestimmte Veranstaltungen können eventuell in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, stattfinden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. 
6. Bei der Durchführung von Erlebnisveranstaltungen unter freiem Himmel kann es auf Grund der aktuellen Wetterlage Abweichungen zur eigentlichen Leistungsbeschreibung geben. Der EBH bemüht sich, diese Abweichungen möglichst zu vermeiden. 
7. Der EBH übernimmt keine Gewähr dafür, dass besondere Ereignisse (Unwetter, Krankheit der Tiere usw.) noch während der Veranstaltung auftreten und diese deshalb zur Sicherheit abgebrochen werden müssen, bzw. das Programm dann abweichen kann. Die Veranstaltung gilt dann als durchgeführt. 
8. Der Kunde achtet auf die Umwelt und versucht, möglichst wenig Müll zu produzieren. Der Kunde bringt seine eigene Mülltüte mit und entsorgt den Müll bei sich zuhause.
9. Jede Art von Werbung, Information, oder Einladung, durch die ein Bezug zum EBH, insbesondere durch Verwendung des Hausnamens „Kratzerhof“ oder des geschützten Logos, hergestellt wird, bedarf der vorherigen Zustimmung des EBHs. 
§ 5 Voraussetzungen zur Teilnahme an Erlebnisveranstaltungen 
1. Die Teilnahme an Erlebnisveranstaltungen erfordert die Erfüllung von persönlichen Voraussetzungen (z. B. Gesundheitszustand, Bekleidung, Schuhwerk). Diese Voraussetzungen ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen bzw. Checklisten, die jeder mit den Vertragsunterlagen erhält. Nach erfolgter Buchung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen die Mindestvoraussetzungen erfüllen. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
2. Die Teilnahme erfolgt mit festem Schuhwerk sowie wetterangepasster Kleidung, die schmutzig werden darf. Zudem empfehlen wir ggf. die Nutzung von Sonnencreme sowie einen entsprechenden Insektenschutzspray. Nach der Veranstaltung sollte der Körper - insbesondere bei Kindern - nach Insekten (z.B. Zecken) abgesucht werden. 
3. Wenn es Besonderheiten bei Teilnehmern gibt (Allergien, körperliche Einschränkungen, etc.), die im Rahmen der Veranstaltung zu beachten sind, muss dies dem EBH vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. 
4. Bei der Einweisung zu Beginn der Veranstaltung wird auf die Regeln am Hof hingewiesen und das Verhalten der Tiere und deren Umgang erklärt. Während der Veranstaltung ist dem Veranstaltungsleiter Folge zu leisten. Da es sich um Tiere handelt, übernimmt der EBH keinerlei Haftung bei Verletzungen oder Verunreinigungen durch die Tiere. 
6. Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren zu Veranstaltungen ist nicht gestattet. 
7. Bei Verletzungen oder Unfällen von Minderjährigen während der Veranstaltung werden die Eltern umgehend informiert und müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Kind zeitnah abgeholt wird. 
8. Wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des EBHs nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, ist der sofortige Rücktritt vom Vertrag durch den EBH gerechtfertigt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilzahlung des Teilnahmebetrages. 
§ 6 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des EBHs. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. 
2. Als Zahlungsmöglichkeiten werden Banküberweisung, oder Barzahlung (gegen Quittung) akzeptiert. Das Bankkonto ist auf der Rechnung bzw. Anmeldung angegeben. 
3. Eine Bezahlung hat bei Anmeldung/Beauftragung zu erfolgen. Abweichend dazu behält sich der EBH vor, eine Rechnung auszustellen und einen abweichenden Zahlungstermin anzugeben. 
4. Der Zahlungsanspruch des EBHs ist unverzüglich bei Anmeldung/Beauftragung, bzw. nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware oder Dienstleistung Eigentum des EBHs. Der EBH hat das Recht nach Ablauf dieser Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Ansprüche, betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges bleiben unberührt. 
5. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt den EBH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen. 
6. Der Kunde kann gegenüber einer Forderung des EBHs nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen einer Forderung des Kunden. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des EBHs abgetreten werden. 
  
§ 7 Produkte und Gutscheine 
1. Ein Gutschein berechtigt den Kunden oder eine von ihm bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung zur Anmeldung und Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung des EBHs zu den bei der Anmeldung aufgeführten Bedingungen (z. B. Teilnahmevoraussetzungen) oder dem Erwerb von Produkten des EBHs.
2. Die Gültigkeit eines Gutscheines ist begrenzt auf die gesetzliche Verjährungsfrist von 36 Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, indem der Gutschein gekauft wurde. Bis zum Ablauf dieser Frist kann der Gutschein in Anspruch genommen werden.
3. Gutscheine können nicht ausbezahlt oder rückerstattet werden.
4. Die angegebenen Preise sind Endverkaufspreise zuzüglich Versandkosten. Je nach Versandart fallen unterschiedliche Kosten an.
 
§ 8 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung / Umbuchung
1. Reservierungen sind für den Kunden verbindlich. Bei einer Stornierung, bzw. einer Reduzierung durch den Kunden, hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten: 
a)    Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem EBH zugeht.
b)    Schadensersatz i.H.v. 50 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung, bzw. Reduzierung zwischen 29 und 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem EBH zugeht. 
c)    Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellen Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung, bzw. Reduzierung zwischen 13 und 3 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem EBH zugeht.
d)    Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellen Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung, bzw. Reduzierung ab 48 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraums dem EBH zugeht.
e)    Ebenso bei Nichterscheinen / Nichtantritt eines gebuchten Veranstaltungstermins ohne vorherige Rücktrittserklärung: Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen. Ein eingesetzter Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch verfällt in diesem Fall ersatzlos. 
2. Maßgeblich für den Schadensersatz ist der Eingang der Rücktritts- bzw. Verschiebungserklärung beim EBH per E-Mail, Brief oder WhatsApp-Nachricht.   
3. Sofern der EBH die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes. 
4. Eine Umbuchung bzw. Verschiebung nach dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich. 
§ 9 Haftung des EBHs, Unfälle, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Der EBH haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem, oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung des EBHs für Folgeschäden, oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. 
2. Für fahrlässig verursachte Schäden haftet der EBH im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des EBHs der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. 
3. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch den EBH eingesetzten Unternehmen, seiner Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen. 
4. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen finden im Stall mit Tieren auf dem Bauernhof und in der freien Natur statt, wo jeder Aufenthalt mit gewissen Risiken verbunden ist. Für Witterungen und andere natürliche Ereignisse, mit denen die Teilnehmer rechnen müssen, übernimmt der EBH keine Haftung. Ebenso gilt dies für Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung, Haaren, mitgeführten Gegenständen, usw. Für psychische und physische Leiden, die bereits vor Teilnahme des Kunden an einer Veranstaltung vorhanden waren, wird keine Haftung übernommen. 
5. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, bei EBH anzuzeigen. 
6. Nach einem Unfall oder einem sonstigen Schaden hat der Kunde den Schaden dem EBH unverzüglich anzuzeigen. 
7. Für eingebrachte Gegenstände des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen des §§ 701ff BGB. 
8. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.

9. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den EBH im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres. Beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von dem Anspruch begründender Umstände Kenntnis erlangt, oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. 

§ 10 Rücktritt vom Vertrag / Ausfall von Veranstaltungen / Terminverschiebung durch den EBH
1. Der EBH behält sich das Recht vor, Termine kurzfristig abzusagen und die damit verbundenen Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Witterungsverhältnisse, Krankheit der Tiere, Ausfall einer zur Beschreibung der Veranstaltung gehörenden Person, oder Unterschreitung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, bzw. höhere Gewalt) zu stornieren.
2. Der EBH übernimmt in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Absage oder erneuter Inanspruchnahme der Veranstaltung entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Urlaub, etc.).
3. Bei Absage durch den EBH kann der Kunde sich auf einen anderen Termin umbuchen lassen. Diese Umbuchung erfolgt für den Kunden kostenlos. Sollte eine Umbuchung auf einen Ausweichtermin nicht möglich sein, erhält der Kunde umgehend einen Gutschein, oder sein Geld zurück. Ein einzulösender Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit. 
§ 11 Widerrufsbelehrung
1. Der Kunde hat zu beachten, dass ihm gemäß der Regelung des § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB für den Kauf, bzw. die Buchung von Erlebnisveranstaltungen zu einem spezifischen Termin kein Widerrufsrecht nach §355 BGB zusteht. Der Kunde kann daher die Willenserklärung auf die Buchung einer Erlebnisveranstaltung nicht widerrufen. 
2. Der Kunde hat zu beachten, dass diese gesetzlichen Regelungen für den Erwerb von Gutscheinen und Waren auf dem Hof des EBHs, oder an Verkaufsständen keine Anwendung finden. In diesen Fällen besteht kein Widerrufsrecht.
   
 § 12 Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. 

§ 13 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Schriftform, Streitbeilegung, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit 
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des EBHs in Kratzerimbach, Zolling. 
2. Es gilt deutsches Recht. 
3. Gerichtsstand ist Freising. 
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem EBH abgibt, bedürfen der Schriftform (§ 126b BGB). 
5. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde hier findet https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 
6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten. 
§ 14 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
Der EBH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Es gilt immer die aktuellste Form der AGB, die auf unserer Internetseite unter http://www.kratzerhof.de aufgerufen werden kann, in der jeweiligen Fassung ohne, dass ein gesonderter Hinweis über eine Änderung erfolgt. 

Kratzerimbach, 14.01.2023
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